Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG
Eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann unter anderem erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Nachfolgende Verwaltungsakte / Dokumente werden öffentlich bekanntgemacht.
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Christoph Knauer-Ahlers, Commeßmannstr. 83, 53359 Rheinbach
Aushang seit 11.03.2024
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Peter Dietmar Schneider, Nordstraße 7, 53474 Bad Neuenahr-Ahrwei.
Aushang seit 07.03.2024
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Martha Wensorra, Auf dem Steinacker 6, 53721 Siegburg
Aushang seit 07.03.2024
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Johann Josef Kraus, Renngasse 7, 53489 Sinzig
Aushang seit 07.03.2024
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Ludwig Marner, Am Kurgarten 12, 53489 Sinzig
Aushang seit 07.03.2024
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Mechthild Gertrude Maria Bünnagel, Georg-Habighorst-Straße, 11, 53474 Bad Neuenahr-Ahrwei.
Aushang seit 07.03.2024
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Karl Kaul, Goethestraße 7, 56727 Mayen
Aushang seit 29.02.2024