Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG
Eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann unter anderem erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Nachfolgende Verwaltungsakte / Dokumente werden öffentlich bekanntgemacht.
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Hidayet Göloglu, Gotenstraße 9, 53424 Remagen
Aushang seit 04.12.2023
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Andreas Bechstein, Bonner Straße 29, 53501 Grafschaft
Aushang seit 17.11.2023
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Paul Dahr, Lantershofener Straße 4, 53501 Grafschaft
Aushang seit 17.11.2023
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Hidayet Göloglu, Baumschulenweg 22, 53424 Remagen
Aushang seit 17.11.2023
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Paul Dahr, Lantershofener Straße 4, 53501 Grafschaft
Aushang seit 17.11.2023
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Paul Dahr, Lantershofener Straße 4, 53501 Grafschaft
Aushang seit 17.11.2023
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Dr. Birgit Katharina Doering, Auf dem Stausten 30, 53520 Schuld
Aushang seit 17.11.2023